Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026
PPWR in der Praxis
Fünf Fragen, die Großhändler, Druckereien und Verarbeiter seit August 2026 stellen, beantwortet mit dem Artikel und mit dem Dokument, das sie beantwortet.
Was die PPWR-Information enthalten muss
Seit dem 12. August 2026 muss jeder Lieferant von Verpackungen oder Verpackungsmaterial dem Verpackungshersteller alles liefern, was dieser für seine technische Dokumentation braucht. Was das ist, regelt Artikel 16, den Umfang Anhang VII.
Lesen 2Hersteller oder Lieferant: Wer nach der PPWR was schuldet
Die PPWR weist Dokumentation und Erklärung für jede Verpackung genau einem Unternehmen zu und jedem, der dieses Unternehmen beliefert, eine Informationspflicht. Welche dieser Rollen Sie haben, entscheidet darüber, was Ihr Kunde von Ihnen verlangen darf.
Lesen 3Die EU-Konformitätserklärung für Verpackungen
Ein Dokument je Verpackungstyp, mit dem der Hersteller in alleiniger Verantwortung erklärt, dass die Verpackung die Anforderungen der PPWR erfüllt. Was hineingehört, regeln Artikel 39 und Anhang VIII; ihre Grundlage ist die Information des Lieferanten.
Lesen 4Was in einem typischen PPWR-Schreiben eines Materialherstellers fehlt
Seit August 2026 beantworten die meisten Materialhersteller jede Anfrage mit einem einzigen Schreiben für das ganze Sortiment. Gemessen an Anhang VII fehlen in fast allen dieselben fünf Punkte.
Lesen 5PPWR im Großhandel und in der Druckerei: Was Kunden seit August 2026 verlangen
Ein Papiergroßhändler, eine Verpackungsdruckerei und ein Verarbeiter stehen in der Mitte der Lieferkette. Ihre Pflichten nach der PPWR sind überschaubar und bekannt. Neu ist der Aufwand mit Dokumenten: drei je Sorte, in der Sprache des Kunden, auf Anfrage.
Lesen